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Expertendialog zur Gemeinsamen Europäischen Migrations- und Asylpolitik (GEAS)
Von der Einigung zur Umsetzung: Der Pakt für Migration und Asyl in der Praxis

Autorin/Autor: Angela Ostlender

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten treten in der gemeinsamen europäischen Migrations- und Asylpolitik (GEAS) in eine entscheidende Phase: Auf die politische Einigung über den Neuen Pakt zu Migration und Asyl im Mai 2024 folgt nun dessen praktische Umsetzung.

Mit dem Pakt wurde ein umfassender Rahmen für die europäische Politik in den Bereichen Migration, Asyl, Grenzmanagement und Integration geschaffen. Die neuen Regelungen traten am 11. Juni 2024 in Kraft und sind nach einer zweijährigen Umsetzungsphase seit Juni 2026 grundsätzlich anzuwenden.

Im Rahmen eines Expertendialogs zur Zukunft der europäischen Migrations- und Asylpolitik diskutierten Fachleute über die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des Pakts sowie über weiterhin bestehende Herausforderungen.

Von der Gesetzgebung zur Praxis

Mit der Anwendung des Pakts gelten neue gemeinsame Vorgaben für Screening, Grenzverfahren, Aufnahmebedingungen, Zuständigkeit und Solidarität sowie für den Umgang mit Krisensituationen. Die Mitgliedstaaten haben hierfür Verfahren und Verwaltungsstrukturen angepasst, Infrastruktur erweitert und in Ausbildung sowie operative Kapazitäten investiert. Zu den zentralen Neuerungen zählen das weiterentwickelte Eurodac-System, die Screening-Verfahren und neue Verfahren an den Außengrenzen.

Die Umsetzung bleibt jedoch ein komplexer und fortlaufender Prozess. Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen teilweise erhebliche Unterschiede beim jeweiligen Umsetzungsstand. Herausforderungen zeigen sich insbesondere bei der Anpassung nationaler Rechtsvorschriften, der Ausgestaltung operativer Abläufe, der Zuständigkeitsverteilung zwischen Behörden, ausreichenden Aufnahmekapazitäten sowie bei der Anwendung der neuen Regelungen durch die nationalen Justizsysteme.

Die ersten Monate der Anwendung liefern zwar wichtige Erfahrungswerte, erlauben jedoch noch keine abschließende Bewertung der Wirksamkeit des Pakts. Zugleich sind irreguläre Ankünfte und Asylanträge in der Europäischen Union innerhalb der vergangenen zwei Jahre deutlich zurückgegangen, was als Hinweis darauf gewertet werden kann, dass die gemeinsamen europäischen Anstrengungen Wirkung zeigen.

Eine nachhaltige europäische Migrationspolitik muss zugleich die gesamte Migrationsroute in den Blick nehmen – von den Ursachen und Rahmenbedingungen von Migration über Herkunfts- und Transitstaaten bis zur Ankunft und zum Umgang mit Schutzsuchenden in der Europäischen Union. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist daher ein weiterer zentraler Bestandteil des europäischen Ansatzes.

Verantwortung und Solidarität

Ein Schwerpunkt des Dialogs lag auf dem Zusammenspiel von Verantwortung und Solidarität im neuen EU-Asylsystem. Während das bisherige Dublin-System die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags in hohem Maße an das Land der ersten Einreise knüpft und dadurch insbesondere Mitgliedstaaten an den Außengrenzen belastet, ergänzt der neue Migrations- und Asylpakt die Zuständigkeitsregeln um einen dauerhaften und verpflichtenden Solidaritätsmechanismus.

Mitgliedstaaten können ihren Beitrag unter anderem durch die Aufnahme von Schutzsuchenden, finanzielle Beiträge oder andere Unterstützungsmaßnahmen leisten. 

In der derzeitigen Anlauf- und Übergangsphase spielen zudem sogenannte Offsets eine Rolle. Über sie können bestimmte bereits bestehende Verantwortlichkeiten und Bewegungen innerhalb der Europäischen Union im Rahmen des Solidaritätsmechanismus berücksichtigt werden.

Parallel dazu bemühen sich Mitgliedstaaten in bilateralen Verhandlungen darum, offene Fälle und Streitpunkte aus dem bisherigen Dublin-System zu klären, insbesondere mit Blick auf die Rücküberstellung von Personen, die unerlaubt innerhalb der Europäischen Union weitergereist sind.

In den ersten Umsetzungszyklen sind daher weiterhin pragmatische Überbrückungslösungen zu erwarten, bevor sich die neuen Verfahren vollständig eingespielt haben. Grundprinzip bleibt dabei, dass Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten mit der verlässlichen Wahrnehmung ihrer jeweiligen Verantwortung einhergehen muss.

Umgang mit Belastungen an den Außengrenzen

Die jüngsten Entwicklungen an den EU-Außengrenzen werfen die Frage auf, ob die neuen Instrumente ausreichen, um auf außergewöhnliche Situationen und kurzfristig stark steigenden Migrationsdruck zu reagieren, insbesondere im Fall einer Instrumentalisierung von Migration. Der Pakt schafft mit der Krisenverordnung einen spezifischen Rechtsrahmen für solche Situationen.

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Debatte, dass der Pakt nicht als abschließende Antwort auf alle denkbaren Krisensituationen verstanden werden kann. Vielmehr wird seine Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen der Krisenvorsorge, der internationalen Zusammenarbeit und gegebenenfalls weiterer europäischer Instrumente ergänzt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2026 bereits einen neuen europäischen Notfall- und Reaktionsrahmen an. Auch auf nationaler Ebene wird in verschiedenen Mitgliedstaaten über weitergehende Reaktionsmöglichkeiten diskutiert. Dazu gehören unter anderem klarere Verfahren für den Umgang mit akuten Migrationskrisen, schnellere Rückführungsverfahren und eine stärkere operative Rolle von Frontex.

Ein fortlaufender Lernprozess

Die Umsetzung des Pakts ist kein abgeschlossener Prozess. Ein wiederkehrendes Thema des Expertendialogs war die Notwendigkeit, die Anwendung der neuen Regelungen als kontinuierlichen Prozess des Lernens, Monitorings und der Anpassung zu verstehen.

Europäische Agenturen wie die EU-Asylagentur (EUAA) und Frontex unterstützen die Mitgliedstaaten dabei mit Leitlinien und operativen Instrumenten sowie einer Vielzahl von zielgruppengerechten Schulungen. Ergänzende Monitoring-Mechanismen sollen zugleich Erkenntnisse darüber liefern, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und wo Anpassungsbedarf besteht.

Die kommenden Umsetzungszyklen werden entscheidend sein, um strukturelle und operative Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten systematisch auszutauschen und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf auf europäischer Ebene zu identifizieren. 

Der Pakt schafft einen neuen gemeinsamen europäischen Rahmen. Seine praktische Wirksamkeit wird jedoch maßgeblich davon abhängen, wie die Regelungen vor Ort umgesetzt werden. Ausreichende administrative und operative Kapazitäten, eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie gegenseitiges Vertrauen bleiben zentrale Voraussetzungen für den Erfolg und die weitere Entwicklung des europäischen Migrations- und Asylsystems.

Aufbauend auf den Expertendialogen der vergangenen Jahre bringt die gemeinsame Veranstaltungsreihe des Europa-Büros der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und des Istituto Luigi Sturzo (ILS) ausgewählte politische Entscheidungsträger, Praktiker und Experten zusammen. Im Mittelpunkt stehen zentrale Herausforderungen bei der Umsetzung des EU-Pakts für Migration und Asyl sowie der Austausch über aktuelle migrationspolitische Prioritäten auf EU-Ebene.

Die erste Sitzung der Reihe zum Thema „Von der Einigung zur Umsetzung: Der Pakt für Migration und Asyl in der Praxis“ fand am 24. September 2026 unter Anwendung der Chatham House Rule statt. Um einen offenen und vertraulichen Austausch zu gewährleisten, werden im vorliegenden Bericht weder Namen noch institutionelle Zugehörigkeiten der Teilnehmer genannt.

 Die weiteren Sitzungen der Reihe widmen sich den Themen:

  •  Externalisierung, Rückkehr und Partnerschaften: Migrationssteuerung außerhalb der EU
  • Auf dem Weg zu einer resilienten Migrationspolitik: Grenzkontrolle, legale Zugangswege und Schutz zusammendenken

Kontakt

Leiter: Christian Forstner
Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Leiter
Programm Managerin: Angela Ostlender
European Dialogue
Europäischer Dialog
Programm Managerin
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